Wir Prüfen für Ihre Sicherheit

Sie suchen jemanden, der Ihre Arbeitsmittel überprüft?

Wir bieten Ihnen einen umfangreichen und wertvollen Prüfservice, welcher nach berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen mindestens einmal jährlich durch eine „Befähigte Person“ (Sachkundigen) ausgeführt und dokumentiert werden muss.

Gerne prüfen wir Ihre Geräte gem. den Vorgaben der BG (Berufsgenossenschaft), entweder bei Ihnen vor Ort oder in unserer Fachwerkstatt.

Die Überprüfung (Geräte TÜV) wird durch Sachkundige (Befähigte Personen) oder durch Sachverständige durchgeführt und mit entsprechenden Prüfzeugnissen belegt.

Hier ein Auszug unseres Prüfservices:

  • Anschlagketten und Zurrketten zur Ladungssicherung
  • Anschlagseile
  • Hebebänder
  • Lastaufnahmemittel wie Traversen, Greifer, Hebeklemmen und Sonderkonstruktionen
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
  • Krananlagen
  • Leitern und Tritte
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Hydraulik- Zylinder, Schläuche und Aggregate

Prüfungsarten

  • Sichtprüfung
  • Belastungsprüfung
  • Abrissprüfung
  • Elektromagnetische Rissprüfung
  • Druckprüfung

Zur Info:

Geprüft wird nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und im Rahmen der geltenden berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen DGUV – Prävention Vorschriften und Regeln.
Rundstahlketten, die als Anschlagmittel eingesetzt werden, müssen nach DGUV Regel 100-500 mindestens alle 3 Jahre auf Rissfreiheit geprüft werden. Die Durchführungsanweisung schreibt eine Probebelastung mit der 1,5 fachen Tragfähigkeit oder ein anderes zerstörungsfreies Prüfverfahren vor.
Wir prüfen Ihre Ketten, Anschlagketten und auch Zubehör im Rahmen dieser Vorschriften durch elektromagnetische Rissprüfverfahren.

Als Grundlage für die durch uns durchgeführten Prüfungen, nutzen wir ein Online-Prüfportal (uvv.center), welches wir in enger Zusammenarbeit mit der Firma hexx network entwickelt haben. Dieses ermöglicht Ihnen unter anderem einen Echtzeitzugriff auf all Ihre prüfpflichtigen Teile, inklusive Status und verbleibende Zeit bis zur erneuten Prüffälligkeit. Nähere Informationen können Sie der Broschüre uvv.center entnehmen.